Nach Urteil zu Corona-Hilfen: Land darf Vertrauen in staatliches Handeln nicht weiter erschüttern
Auf Antrag der SPD-Fraktion thematisiert der Wirtschaftsausschuss des Landtags heute in einer Aktuellen Viertelstunde das OVG-Urteil zu den NRW-Corona-Soforthilfen 2020. Am 17. März 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster: die ausgestellten Schlussbescheide des Landes mit der Rückzahlungsaufforderung von Corona-Soforthilfen für Kleinbetriebe, Solo-Selbständige, Gründer*innen und Freiberufler*innen sind rechtswidrig. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur ließ im Vorfeld verlautbaren, dass das Land keine Notwendigkeit sieht, diese rechtswidrige Praxis für all jene zu korrigieren, die dies nicht gerichtlich haben feststellen lassen.